Mitgliedschaft

Wer Mitglied werden kann

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt.

Mitgliedsarten

Die Satzung unterscheidet zwischen zwei Formen der Mitgliedschaft:

  • Ordentliche Mitglieder mit aktivem Stimm- und Wahlrecht
  • Fördermitglieder, die den Verein ideell oder materiell unterstützen, aber kein Stimmrecht haben

Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstands. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Aufnahmebestätigung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Wechsel von Fördermitgliedschaft zu ordentlicher Mitgliedschaft

Eine Umwandlung kann durch Beschluss des Vorstands erfolgen, wenn:

  • eine nachweislich aktive Beteiligung am Vereinsleben vorliegt
  • mindestens zwei ordentliche Mitglieder eine Empfehlung aussprechen
  • die Fördermitgliedschaft seit mindestens zwölf Monaten ununterbrochen besteht

Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umwandlung.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

  • schriftlichen Austritt mit vier Wochen Frist zum Quartalsende
  • Ausschluss wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen Satzung oder Vereinsinteressen
  • Ausschluss bei Beitragsrückstand von mehr als zwölf Monaten trotz Mahnung
  • Tod einer natürlichen Person
  • Auflösung oder Löschung einer juristischen Person

Vor einem Ausschluss erhält das betroffene Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von vier Wochen Berufung bei der nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitglieder leisten Beiträge. Höhe und Fälligkeit beschließt die Mitgliederversammlung. Die Beitragshöhe kann sich nach Mitgliedsstatus, Art der Mitgliedschaft oder Gruppenregelungen unterscheiden.

Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beitragsbefreiungen oder Beitragsermäßigungen gewähren.

Datenschutz im Mitgliedschaftsverhältnis

Die Satzung bestimmt, dass personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Rahmen der Vereinszwecke verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Organe und Vorstand