Verein und Zweck
Wer der Verein ist
Der Verein führt den Namen Initiative für Digitalisierung von Kommunen e.V. und hat seinen Sitz in Remseck am Neckar. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter VR 727595 A eingetragen.
Satzungsmäßiger Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der Digitalisierung in Kommunen und behördennahen Einrichtungen.
Der Verein verfolgt dabei das Ziel, wirtschaftlichere Abläufe, eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen und eine spürbare Entlastung der Mitarbeitenden zu ermöglichen.
Inhaltlicher Schwerpunkt
Nach der Satzung vermittelt der Verein sachliche, verständlich aufbereitete und herstellerunabhängige Informationen zu:
- digitalen Technologien
- datenbasierten Verfahren
Der Schwerpunkt liegt dabei nach der Satzung auf Umweltmonitoring, Sensorik und kommunalen Informationsprozessen.
So verwirklicht der Verein seinen Zweck
1. Informations- und Wissensvermittlung
Der Verein führt Fachveranstaltungen, Vorträge und Informationsformate durch. Außerdem erstellt und verbreitet er Informationsmaterialien, Übersichten und Erläuterungen zu digitalen Technologien und deren Einsatzmöglichkeiten.
2. Unabhängige Analyse und Orientierungshilfen
Der Verein stellt wirtschaftliche Einsatzmöglichkeiten digitaler Technologien dar, beschreibt typische Verwaltungsprozesse und zeigt mögliche Effizienz- und Entlastungseffekte auf.
3. Austausch und Vernetzung
Der Verein fördert den fachlichen Austausch zwischen Kommunen, Behörden, Forschungseinrichtungen und weiteren relevanten Akteuren.
Die Satzung zieht dafür eine klare Grenze: Der Verein arbeitet ausschließlich ideell und nicht gewerblich. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen, verkauft keine Produkte, führt keine Installationen durch, erstellt keine technischen Konzepte, nimmt nicht an Ausschreibungen teil, bietet keine gewerblichen Beratungen an und übernimmt keine Betriebs-, Wartungs- oder Verantwortungsaufgaben.
Herstellerunabhängigkeit
Die Satzung verpflichtet den Verein darauf, die vermittelten Informationen herstellerunabhängig aufzubereiten (§ 2 Abs. 2). Die Beitragsordnung führt das fort: Die Informationsangebote des Vereins sind herstellerunabhängig, er spricht keine Empfehlungen für einzelne Anbieter aus und wirkt an der Anbahnung oder dem Abschluss von Verträgen nicht mit (§ 6 Abs. 1).
