Mitgliedschaft kündigen
Hier erklären Sie Ihren Austritt aus der Initiative für Digitalisierung von Kommunen e.V. Die Erklärung wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten; eine Bestätigung über den Eingang erhalten Sie sofort per E-Mail.
Nach § 4 Abs. 1 a der Satzung ist der Austritt mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich. Bereits gezahlte Beiträge werden nach § 7 Abs. 3 der Beitragsordnung nicht anteilig erstattet.
Die Satzung spricht von einer schriftlichen Erklärung. Der Verein nimmt Ihre Austrittserklärung über dieses Formular an; eine unterschriebene Erklärung auf Papier ist nicht nötig. Die Bestätigungsmail mit Datum und Uhrzeit des Eingangs ist Ihr Nachweis — bitte bewahren Sie sie auf.
