Mitgliedschaft kündigen

Hier erklären Sie Ihren Austritt aus der Initiative für Digitalisierung von Kommunen e.V. Die Erklärung wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten; eine Bestätigung über den Eingang erhalten Sie sofort per E-Mail.

Nach § 4 Abs. 1 a der Satzung ist der Austritt mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich. Bereits gezahlte Beiträge werden nach § 7 Abs. 3 der Beitragsordnung nicht anteilig erstattet.

Die Satzung spricht von einer schriftlichen Erklärung. Der Verein nimmt Ihre Austrittserklärung über dieses Formular an; eine unterschriebene Erklärung auf Papier ist nicht nötig. Die Bestätigungsmail mit Datum und Uhrzeit des Eingangs ist Ihr Nachweis — bitte bewahren Sie sie auf.

Nur bei Mitgliedschaften juristischer Personen.

Hilft bei der Zuordnung, wenn die E-Mail-Adresse gewechselt hat.

Zu wann soll die Mitgliedschaft enden? *

Der Austritt ist mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich (Satzung § 4 Abs. 1 a). Liegt Ihr Wunschdatum davor, wirkt die Kündigung zum nächsten zulässigen Termin.

Mit dem Absenden erklären Sie den Austritt aus dem Verein. Sie erhalten sofort eine Bestätigung über den Eingang mit Datum und Uhrzeit. Bereits gezahlte Beiträge werden nach § 7 Abs. 3 der Beitragsordnung nicht anteilig erstattet.