Verein und Zweck

Wer der Verein ist

Der Verein führt den Namen Initiative für Digitalisierung von Kommunen e.V. und hat seinen Sitz in Remseck am Neckar. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter VR 727595 A eingetragen.

Satzungsmäßiger Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Digitalisierung in:

  • Kommunen
  • Landkreisen
  • Verbandsgemeinden
  • Behörden
  • behördennahen Einrichtungen
  • privatwirtschaftlichen Organisationen mit Bezug zum öffentlichen Sektor

Der Verein verfolgt dabei das Ziel, wirtschaftlichere Abläufe, eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen und eine spürbare Entlastung der Mitarbeitenden zu ermöglichen.

Inhaltlicher Schwerpunkt

Nach der Satzung vermittelt der Verein sachliche, verständlich aufbereitete und herstellerunabhängige Informationen zu:

  • digitalen Technologien
  • datenbasierten Verfahren
  • Smart City
  • Konnektivitätslösungen
  • Sensorik
  • Umweltmonitoring
  • kommunalen Informationsprozessen

So verwirklicht der Verein seinen Zweck

1. Informations- und Wissensvermittlung

Der Verein führt Fachveranstaltungen, Vorträge und Informationsformate durch. Außerdem erstellt und verbreitet er Informationsmaterialien, Uebersichten und Erläuterungen zu digitalen Technologien und deren Einsatzmöglichkeiten.

2. Strategieberatung und Konzeptentwicklung

Der Verein erstellt Strategie- und Digitalisierungskonzepte, insbesondere zu:

  • Smart-City-Strategien
  • Konnektivitätslösungen
  • der Anbindung von Smart-City-Use-Cases
  • überregionalen Digitalisierungskonzepten

3. Unabhängige Analyse und Orientierungshilfen

Der Verein stellt wirtschaftliche Einsatzmöglichkeiten digitaler Technologien dar, beschreibt typische Verwaltungsprozesse und zeigt mögliche Effizienz- und Entlastungseffekte auf.

4. Austausch und Vernetzung

Der Verein fördert den fachlichen Austausch zwischen Kommunen, Behörden, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft und weiteren relevanten Akteuren.

Herstellerunabhängigkeit

Die Satzung legt ausdrücklich fest, dass der Verein herstellerunabhängig ist. Wirtschaftliche Tätigkeit ist nur zulässig, soweit sie dem ideellen Hauptzweck dient und diesen nicht überlagert.

Mitgliedschaft im Ueberblick