Organe und Vorstand
Organe des Vereins
Die Satzung nennt zwei feste Organe:
- den Vorstand
- die Mitgliederversammlung
Zusätzliche Organe wie Beirat, Kuratorium, Fachkreise oder Ausschüsse können durch Beschluss der Mitgliederversammlung eingerichtet werden.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Jedes Vorstandsmitglied ist laut Satzung alleinvertretungsberechtigt im Sinne des Paragraphen 26 BGB.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegen insbesondere:
- Einberufung der Mitgliederversammlungen
- Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Verwaltung des Vereinsvermögens
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Aktueller Vorstand laut Satzung
- Thomas Kiess
Aufwandsersatz
Vorstandsmitglieder sowie Mitglieder, die im Auftrag des Vereins tätig werden, haben Anspruch auf Ersatz notwendiger Auslagen. Dazu zählen insbesondere Reise-, Fahrt-, Porto-, Kommunikations- und Materialkosten gegen Nachweis.
Ein Anspruch auf Vergütung oder Ehrenamtspauschale besteht nur bei gesonderter Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
