Aufnahmeantrag
Mitglied des Vereins kann laut Satzung jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstands. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Aufnahmebestätigung; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Maßgeblich für Rechte, Pflichten und Beiträge sind allein die Satzung und die Beitragsordnung. Bitte lesen Sie beide vor dem Antrag.
