Satzung
Die Satzung bildet die verbindliche Grundlage für Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Verfahren des Vereins.
Kurzüberblick
Die Satzung wurde laut Dokument am 1. Dezember 2025 errichtet; die Beitragsordnung beschloss die Mitgliederversammlung am 27. Mai 2026. Der Verein führt den Namen Initiative für Digitalisierung von Kommunen e.V. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter VR 727595 A eingetragen.
Paragraphen im Überblick
Paragraph 1 und 2
Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr sowie der Vereinszweck mit Fokus auf wirtschaftlichere Abläufe, Ressourcennutzung und Entlastung.
Paragraph 3 bis 5
Mitgliedschaft, Beendigung der Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge mit klarer Unterscheidung zwischen ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.
Paragraph 6 bis 13
Organe des Vereins, Vorstand, Mitgliederversammlung, Aufwandsersatz, Satzungsänderungen, Auflösung und Schlussbestimmung. Paragraph 8 ist entfallen.
Diese Zusammenfassung ersetzt nicht die vollständige Satzung. Für verbindliche Regelungen gilt ausschließlich die PDF-Fassung.
