Satzung

Die Satzung bildet die verbindliche Grundlage für Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Verfahren des Vereins.

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Kurzüberblick

Die derzeit gültige Fassung wurde laut Dokument am 27. Mai 2026 in Remseck am Neckar beschlossen. Der Verein führt den Namen Initiative für Digitalisierung von Kommunen e.V. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter VR 727595 A eingetragen.

Paragraphen im Überblick

Paragraph 1 und 2

Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr sowie der Vereinszweck mit Fokus auf wirtschaftlichere Abläufe, Ressourcennutzung und Entlastung.

Paragraph 3 bis 5

Mitgliedschaft, Beendigung der Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge mit klarer Unterscheidung zwischen ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.

Paragraph 6 bis 12

Organe des Vereins, Vorstand, Mitgliederversammlung, Aufwandsersatz, Satzungsänderungen und Auflösung.

Diese Zusammenfassung ersetzt nicht die vollständige Satzung. Für verbindliche Regelungen gilt ausschließlich die PDF-Fassung.

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